Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, eine Immobilie zu verkaufen, sollten Sie sich zunächst mit der Immobilienbewertung beschäftigen. Bei der Bewertung werden eine Reihe von Faktoren berücksichtigt, um den aktuellen Marktwert Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung zu ermitteln. Für die Ermittlung des Immobilienwertes gibt es verschiedene Verfahren, die jeweils mit unterschiedlichen Kosten verbunden sind.
Um Ihnen eine Übersicht zu verschaffen, haben wir Ihnen im folgenden Artikel alles Wichtige zum Thema Immobilienbewertung zusammengefasst.
Durch eine Immobilienbewertung können Sie den Wert Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung ermitteln lassen und haben so eine realistische Einschätzung. Grundsätzlich werden bei der Immobilienbewertung verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie beispielsweise die Lage und Größe, das Baujahr und der aktuelle Zustand der Immobilie.
Es gibt unterschiedliche Verfahren, den Wert einer Immobilie zu ermitteln:
Das Vergleichswertverfahren kommt bei selbstgenutzten Immobilien zum Einsatz, dabei wird die Immobilie mit ähnlichen Immobilien verglichen. Das Ertragswertverfahren eignet sich für vermietete Immobilien, da dieses Verfahren auf den bereits erzielten und den zukünftigen wirtschaftlichen Erträgen der Immobilie basiert. Das Sachwertverfahren eignet sich insbesondere für spezielle Immobilien, bei denen der Marktwert weniger relevant ist, als Basis für die Bewertung werden die Bau- und Herstellungskosten verwendet.
Für die Immobilienbewertung werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, die letztlich den realistischen Wert der Immobilie bestimmen. Zu den wichtigsten Faktoren für die Immobilienbewertung zählen:
Die Lage der Immobilie bzw. die Qualität der Lage ist ein wichtiger Faktor bei der Wertbestimmung Ihrer Immobilie. Berücksichtigt wird dabei die Mikro- als auch die Makrolage. Die Mikrolage meint das nähere Umfeld, bewertet wird dabei die Nachbarschaft, Straßenzüge, Verkehrsanbindung, sowie die Nähe zu Arztpraxen, Schulen oder Supermärkten. Die Makrolage der Immobilie meint die Stadt, hierbei werden beispielsweise Infrastruktur, Sicherheit und Bevölkerungsstruktur berücksichtigt.
Für die Immobilienbewertung wird zudem der Zustand der Immobilie berücksichtigt. Einbezogen werden dabei das Alter, der allgemeine bauliche Zustand, der energetische Zustand sowie bereits erfolgte Renovierungsmaßnahmen und Sanierungsarbeiten.
Bei der Ausstattung einer Immobilie wird innerhalb der Bewertung zwischen einfacher, normaler und gehobener Ausstattung unterschieden – berücksichtigt werden dabei die Einrichtungsgegenstände, Qualität der Bauweise und verwendete Materialien. Eine Wertsteigerung kommt zudem zustande, wenn beispielsweise eine Sauna, ein Swimmingpool, ein Wintergarten, eine Terrasse, ein Balkon oder ein Garten vorhanden sind.
Der Faktor Nutzungsmöglichkeiten einer Immobilie wird berücksichtigt, um das Risiko für einen Leerstand gering zu halten. Kann eine Immobilie flexibel genutzt werden, ist kein Leerstand zu erwarten.
Die jeweils aktuelle Situation und Nachfrage am Immobilienmarkt wirken sich auch auf den ermittelten Wert der Immobilie aus, so werden oftmals für Immobilien in großen Städten höhere Preise ermittelt als für Immobilien in ländlichen Regionen.
Gerne beraten wir Sie noch detaillierter zum Thema Immobilienbewertung im Zusammenhang mit einem Immobilien-Teilverkauf. Sie können uns dafür einfach und kostenfrei über unser Kontaktformular oder unter der Telefonnummer 0800 / 100 45 45 erreichen. Unsere Experten beraten Sie gerne und wir sprechen über Ihre individuelle Situation.
Eine seriös durchgeführte Immobilienbewertung bringt Ihnen Klarheit über den Wert Ihrer Immobilie und bietet Ihnen eine sichere Grundlage, wenn Sie über einen Kauf, Verkauf oder eine Modernisierung der Immobilie nachdenken.
Insbesondere bei einem Verkauf ist eine Immobilienbewertung sehr wichtig. Da sich Immobilienpreise immer verändern, kann der einstige Kaufpreis vom heutigen Wert meist nicht mehr gleichgesetzt werden. Die Kenntnisse und die Einschätzung durch einen unabhängigen Experten bringen Ihnen eine realistische Einschätzung über den Wert Ihrer Immobilie. Weitere Gründe für die Notwendigkeit einer Immobilienbewertung sind
Die Kosten für die Ermittlung des Immobilienwertes hängen sehr stark vom Umfang des Gutachtens ab. Grundsätzlich wird zwischen drei gängigen Gutachten unterschieden:
Das Kurzgutachten ist eine Grundlage für die Immobilienbewertung und ist für den Zweck einer Veräußerung unter Privatleuten meist ausreichend. Es ist eine übersichtliche Bewertung, die bei einem Verkauf von privat zu privat üblich ist. Die Kosten liegen mindestens bei € 500,-.
Das Vollgutachten nach §194 des Baugesetzbuches (BauGB) wird für eine Immobilienbewertung benötigt, sobald dies im Zusammenhang mit Behörden erforderlich wird. Das sind zum Beispiel gerichtliche Auseinandersetzungen, Erbangelegenheiten oder in einem steuerlichen Zusammenhang. Ein Vollgutachten ist weitaus umfangreicher als ein Kurzgutachten und wird auch Verkehrswertgutachten genannt. Es umfasst häufig bis zu 30 Seiten und die Kosten hängen hier noch stärker von den Umständen und Aufwendungen ab. Insgesamt können Sie mit mindestens € 1.500,- rechnen.
Das Marktwertgutachten oder auch Beleihungswertgutachten genannt, wird meistens im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen benötigt. Unter anderem für Banken. Im Falle eines Immobilien-Teilverkaufs kommt dieses Gutachten zur Immobilienbewertung zum Einsatz. Der unabhängige und zertifizierte Gutachter bzw. Sachverständige ermittelt den Marktwert und Beleihungswert der Immobilie nach §16 Pfandbriefgesetz (PfandBG). Die Kosten bei diesem Gutachten sind abhängig vom jeweiligen Aufwand, können jedoch bis zu € 3.000,- betragen und werden im Falle eines Teilverkaufes an die Wohnwert durch die Wohnwert getragen.
Bei einem Immobilien-Teilverkauf mit der Wohnwert als Partner entstehen Ihnen im Ankaufprozess keine Kosten. Die Wohnwert übernimmt vollständig die Kosten für das Markt- und Beleihungswertgutachten, um den Wert Ihres Hauses zu ermitteln. Wohnwert schlägt Ihnen für die Immobilienbewertung einen unabhängigen Gutachter aus Ihrer Region vor, der den Wert Ihrer Immobilie objektiv ermittelt.
Die Gutachter sind von einer staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige für die Wertermittlung von Immobilien bestellt oder zertifiziert und erstellen ein kombiniertes Marktwert-/Beleihungswertgutachten nach §16 PfandBG.
Wir bieten Ihnen zudem mit unserem Teilverkauf-Rechner die Möglichkeit, Ihren Wunschauszahlungsbetrag bei einer Schätzung des Immobilienwertes zu kalkulieren. Dies gibt Ihnen eine erste Orientierung, aber ersetzt nicht eine vollständige Immobilienbewertung eines Gutachters.